Hallo,
ich denke, ich habe einen Bug in der Steuerberechnung gefunden:
Hallo Betjal ,
- Schade, dass die Gesellschaftsform nicht umgesetzt wurde. Welche genau wurde denn umgesetzt (Auflistung siehe oben)?
In meiner Antwort von gestern habe ich Dir bereits einen Wink gegeben (EÜR). Zur Abgabe der EÜR sind Kapitalgesellschaften und nicht gewinnorientierte Gesellschaften nicht berechtigt. Daher verbleibt nur noch die Personengesellschaft.
Ich habe Geld von meinem Privatkonto auf das Firmenkonto eingezahlt. Da es sich um eine Personengesellschaft handelt, sollte diese Umbuchung nichts ausmachen. Schliesslich ist das Privatvermögen in einer Personengesellschaft gleich dem Firmenvermögen und wurde auch beim Ansammeln bereits mit 20% versteuert (als es eingefahren wurde). Das System hingegen verbucht es jedoch nun als Umsatz, welcher zum Einen erneut versteuert werden soll, zum anderen den Betriebsgewinn steigern würde.
Die Bugs sind insbesondere:
- Versteuerung von Bareinlagen, welche sich nicht auf den Betriebsgewinn auswirken als Gewinn
- Versteuerung von bereits versteuerten Geldern
Ob eine Steuererklärung von einer Personengesellschaft abgegeben werden muss oder ob die Gewinne in die Steuererklärungen der Inhaber fallen, weiss ich nicht, da muss ich mich nochmal bei einem Bekannten (Steuerberater) erkundigen.