Hallo,
darf ich ausnahmsweise meinen Betriebsnamen ändern, ohne die 30 Tage abzuwarten?
Ich möchte den Namen anders schreiben.
Lg flunker007
Hallo,
darf ich ausnahmsweise meinen Betriebsnamen ändern, ohne die 30 Tage abzuwarten?
Ich möchte den Namen anders schreiben.
Lg flunker007
Hallo flunker007 ,
leider nicht. Aus Gründen der Fairniss ist eine Abweichung von der 30 Tage Regel nicht machbar.
Jeder Inhaber ist angehalten bei der Namenswahl und Schreibweise besondere Vorsicht walten zu lassen.
Das Problem ist,
dass scheinbar mein Betrieb von anderen nicht gefunden wird.
Ich habe nun mehrfach gesagt bekommen, dass der Betrieb nicht in der Liste aufgeführt ist.
Okey gut danke, ich werde es weiterleiten.