[...]
Ich erwarte hierzu Stellungnahme.
[...]
Gerne. Der Blitzer bleibt weiter unverändert. Und ja, mein Kollege Jan B. hatte sich mit der Gültigkeit von Verkehrszeichen nach passierten Kreuzungen vertan und seinen Fehler entschuldigt. An dieser Stelle streiten sich die Gerichte noch heute. Meist kommt es darauf an, woher der Verkehrsteilnehmer stammt, weil ihm gewisse Ortskunde unterstellt wird. Finde ich auch fragwürdig, ist aber nach unterster Rechtssprechung so.
BTW: Blitzer können auch Mehrspurig unterscheiden. https://www.rueden.de/bussgeld…litzt/blitzer-mehrspurig/
Erklärung:
Gibt es Verkehrszeichen 245 oder tatsächlich nur die Strassenmalerei 'BUS'? - Ist VZ245 vorhanden, ist die Lage klar. Dann ist es ein Sonderfahrstreifen mit anderen Regeln (hier innerorts 50 km/h) als die beiden Streifen mit veränderter Beschränkung.
Fehlt VZ245 ist die Beschriftung auf dem Asphalt lediglich Strassenkunst, die erst mal keine Bedeutung hat. Dann muss aber geschaut werden, ob diese Spur „legal“ befahren werden kann (also, ohne eine durchgezogene Linie zu überqueren).
Lässt sich die Spur legal befahren ohne VZ245, gilt auch hier 60 km/h
Grundsätzlich merke ich noch an, dass zur Verkehrssicherheit hier nach VZ282 dann 50 km/h auf allen Streifen ohnehin gemeint sein müsste. Es folgt in der Ferne eine Kreuzung für Linksabbieger.
Wer beim Abbiegen, egal ob links oder rechts, einen Bus-Sonderfahrstreifen überquert, muss zuerst immer den geradeaus fahrenden Verkehr, in der Regel einen Bus, durchfahren lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Bus entgegenkommt oder in gleicher Richtung fährt. Erst dann darf man abbiegen.
Eine anders höher als üblich erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Sonderfahrzeuge wäre hier sogar gänzlich kontraproduktiv. Nach VZ282 müsste also für die Bus-Spur auch 50 km/h gelten.
Ich habe mir die Szene mal angeschaut:
Die Spur ist auch ohne VZ245 ein Sonderfahrstreifen, da er ab Berliner Allee beginnt und zum Befahren eine durchgezogene Linie überquert werden müsste. Die vier Fahrbahnmarkierungen daneben dienen nicht dem Individualverkehr. Demnach gilt für die Bus-Spur ab hier, die Beschränkung auf 50 km/h.
Im weiteren Verlauf ist vor dem Gymnasium noch für alle Spuren 50 km/h - Zumal sich hier im Bild noch eine Kreuzung befindet, die eine Gefahr für einbiegende Fahrzeuge darstellen könnte, wenn diese über die durchgezogene Linie schweben um auf ihre Spur zu gelangen.
Erst danach dürfen die beiden rechten Spuren 60 km/h fahren. Die Sonderspur bleibt unverändert. (Kritisch finde ich nur die Einmündung zum Rewe rechts^^) - Wenn das eine Ausfahrt ist, mache ich mir Gedanken
Okay, da ist die Straße dicht. Keine Zufahrt, weiter 60 km/h für den Indivdiualverkehr
Ab hier wird es wieder kritisch, da das Mäuerchen endet und Passanten dazu geneigt sein könnten, die Straße zu queren um die Insel an der Haltestelle zu erreichen. Auch danach folgt eine Abbiegemöglichkeit, deshalb wurde die 60 km/h für den Individualverkehr aufgehoben mit VZ 282