Natürlich meinte ich das ernst. Wenn ich ein Unternehmen gründe, habe ich die grundsätzliche Wahl zwischen drei Arten:
Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG, Ltd), Privatgesellschaften (z.B. OHG, GbR) und nicht gewinnorientierten Gesellschaften (z.B. eG, gGmbH). Eingezahlte Gelder werden bei allen dreien verschieden versteuert, daher die Frage wie weit die Simulation geht. Die GmbH leiht sich Geld vom Geschäftsführer und beginnt in Deutschland mit mindestens 25k€ Schulden (beim Geschäftsführer). Die AG erreicht die Gelder durch Ausgabe von Anteilen und die gGmbH schüttet alle Erträge nahezu vollständig aus, weswegen sie extrem steuerbegünstigt arbeiten kann. Somit ja, ich meinte das ernst.
Hallo Betjal,
die meisten Deiner Fragen wurden bereits beantwortet, jedoch scheint nur noch eine Frage auszustehen: Die Gesellschaftsform.
Verschiedene Gesellschaftsformen haben wir bewusst nicht eingeführt, um die Komplexität (Stichwort Steuererklärung) nicht unnötig zu erhöhen. Jeder Betrieb ist somit nur zur Abgabe einer EÜR verpflichtet.
Streng genommen wurde mir noch einiges anderes nicht beantwortet. Zum Beispiel:
- Wie hoch sind die Steuersätze?
- Was muss (insbesondere bei Gründung) versteuert werden?
- Wird das Stammkapital, welches eine Verbindlichkeit der Gesellschaft gegenüber des Geschäftführers darstellt wirklich versteuert werden?
- Ist eine Abgabe der ersten Erklärung z.B. am 01.03. möglich, wenn das Unternehmen am 30.01. gegründet wird?
- Schade, dass die Gesellschaftsform nicht umgesetzt wurde. Welche genau wurde denn umgesetzt (Auflistung siehe oben)?
Wie gesagt - es sind noch ein paar mehr Fragen offen und es kommen wahrscheinlich noch eine Menge hinzu.
Danke auf jeden Fall den Leuten, die geantwortet haben.