Unternehmungsgründung und Steuern

Problem mit Ahlheim v4 - Keine Trips sichtbar
Aktuell kommt es zu Problemen bei Ahlheim v4. Sollte auch bei Dir nur eine Tour bzw. gar keine Tour angezeigt werden, setze bitte diesen Workaround um.
  • Hallo zusammen,


    ich spiele seit geraumer Zeit mit dem Gedanken, ein eigenständiges Unternehmen zu gründen. Leider gibt das Handbuch nicht wirklich Informationen zu den Steuern und der Abgabe diverser Erklärungen her. Bevor ich hier ins "kalte Wasser geworfen" werde, wollte ich mich nach den anfallenden Kosten erkundigen.


    Die Gründung kostet 100k€, Nach meiner Logik wären das 100k€ Ausgaben und Schulden beim Inhaber. Müssen diese versteuert werden? Zu welchem Satz? Wenn sich das Unternehmen mehr Geld beim Inhaber leiht, muss diese Umschuldung auch versteuert werden? Die Logik würde aussagen, dass Schulden nicht versteuert werden müssten, ich habe jedoch andere Meinungen gehört, daher etwas verwirrend das Ganze.


    Wann muss die Steuer gezahlt werden? Gibt es eine Stundungszeit, wenn das Unternehmen z.B. am 25. eines Monats gegründet werden sollte? In manchen Fällen habe ich gehört, dass die Steuer zum 01. eines Monats abgerechnet wurde, auf der anderen Seite soll es auch erst Rechnungen zum 05. eines Monats gegeben haben.


    (Noch) ziemlich verwirrend das Ganze...

    Andreas Kiosk gehört Andrea

    Andreas' Kiosk gehört Andreas

    Andrea's Kiosk gehört einem Deppen

    Kampf dem Deppenapostroph! :)

  • Wie das bei der Gründung mit Steuern aussieht, weiß ich jetzt nicht.


    Beachte aber: Die 100.000€ sind für die Gründung des Unternehmens. Dafür bekommst du das Betriebsgelände mit einer Fahrzeughalle und der Werkstatt. Du musst aber noch Busse kaufen und Kartenlizenzen erwerben. Nur mit den 100.000€ wirst du also nicht so viel erreichen. Bei Bussen und Karten gilt es aber insbesondere am Anfang auch, nicht zu übertreiben. Wichtig ist, dass du aktive Fahrer hast, damit der Betrieb auch verdient.


    Am Monatsende ist Steuererklärung fällig. Die machst du anhand von Umsatz und Ausgaben (was du in der Statistik ablesen kannst). Nach Abgabe der Steuererklärung werden dir vom System die Steuern berechnet. Das kann mitunter ein paar Tage dauern, daher vermutlich die variierenden Aussagen über den Zeitpunkt der Steuerrechnung.


    Die Steuern werden bezahlt aus deinen Rücklagen. Wie hoch die Rücklagen sind, kannst du einstellen. Du gibst vor, wieviel von den Einnahmen (aus Fahrten) in die Rücklage kommt. Nur der Rest fließt direkt auf dein Betriebskonto. Reichen die Rücklagen nicht aus, wird der Differenzbetrag vom Betriebskonto abgebucht, bleibt von den Rücklagen etwas übrig, wird es dem Betriebskonto gutgeschrieben.

  • Respekt das du noch eine Firma aufmachen willst bei denn 300 betrieben oder so. Du brauchst 100k und die Weiterbildung Finanzen Personal und glaub noch was. Die 100k werden deinen betrieb als startkapital gut geschrieben. Am besten ist du suchst schonmal Fahrer die Geld einfahren. Denn mit 100k kommst du nicht weit. Du kannst ein Kredit aufnehmen die Rate zahlst du aber täglich ab. Steuererklärung machst du immer am 1. Des Monats. Fu kannst rücklagen einstellen bis zu 50%. Das heisst 50% von den was der Fahrer einfährt, geht in diesen pott und 50% geht auf den betriebskonto. Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich.

  • Hallo,


    Also mit 100 000 Euro ein Betrieb aufmachen würde ich niemals!

    Da fehlen Dir noch Busse. Und die sind Sau teuer.

    Und das wichtigste: gute Fahrer!

    Und diese sind selten zu finden.

    Meine Empfehlung: Unter 300 000 Euro, brauchst Du erst gar nicht anfangen wenn der Betrieb Bestand haben soll.

  • Guten Abend,


    wie bereits viele mitgeteilt haben, sind die 100 000 Euro für den Start eines Unternehmens erforderlich.


    Diese werden aber nicht weiter versteuert.

    Danach benötigt Du natürlich entsprechende Fahrzeuge und Streckenkarten. Besonders am Start ist es wichtig zu sparen und nützliche Kredite aufzunehmen, die dann täglich in Raten abgezahlt werden. Wichtig ist auch sich ein Depot an Geld für das monatliche Bezahlen der Steuern zu hinterlegen. Dort sind 50 % der Einnahmen vor allem zu Beginn empfehlenswert.


    Wenn Du eine Linie absolvierst, gehen davon die Steuern ab und der Prozentwert, den Du als Steuerrücklage definierst. Die Steuererklärung ist immer am Anfang eines neuen Monats absolvieren. Hierbei musst Du aber lediglich Deine monatlichen Einnahmen und Ausgaben, welche Du der Statistik entnehmen kannst, angeben. Die Bearbeitungszeit kann aber unterschiedlich sein.


    Von hoher Priorität ist zusätzlich noch, dass die Kartenlizenzen jeden Monat verlängert werden müssen. Der Betrag kann hierbei zwischen wenigen hunderten von bis zu mehr als 25 000 Euros hoch sein.


    Außerdem besteht die Möglichkeit von Deinem Privatkonto Geld auf das des Betriebes zu überweisen. Berücksichtige aber das dies desgleichen versteuert werden muss.


    Wenn Du noch Fragen hast, stell diese gerne. Man hilft gerne.

    Ein schönes Wochenende!


    Mit freundlichen Grüßen

    Betriebsinhaber Viktor A. Kaiser

    Mit freundlichen Grüßen

    Betriebsführer Viktor A. Kaiser von Kraftverkehrsbetriebe Viktor A. Kaiser e. K.


  • Ich habe bei mir mittlerweile mehrere Personen, die für mich fahren wollen und nur drauf warten, dass ich das Unternehmen aufmache. Die 100k€ waren die Kosten zur Eröffnung. Mein Kontostand hat neulich die 300k€ durchbrochen und so langsam aber sicher suche ich halt neue Herausforderungen.


    Kann man die Gesellschaftsform selbst wählen? Wenn ja, dann würde ich es zuerst als GbR laufen lassen, da es dann keinen Unterschied mehr zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen gäbe. Und da das Privatvermögen bereits versteuert wäre, würde es (nach meiner Logik) nicht doppelt versteuert werden können. Wäre sowas möglich?

    Andreas Kiosk gehört Andrea

    Andreas' Kiosk gehört Andreas

    Andrea's Kiosk gehört einem Deppen

    Kampf dem Deppenapostroph! :)

  • Kann man die Gesellschaftsform selbst wählen? Wenn ja, dann würde ich es zuerst als GbR laufen lassen, da es dann keinen Unterschied mehr zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen gäbe. Und da das Privatvermögen bereits versteuert wäre, würde es (nach meiner Logik) nicht doppelt versteuert werden können. Wäre sowas möglich?

    die frage meinst du nicht wirklich ernst??????=O   :D:D:D

  • Hallo Betjal,


    die meisten Deiner Fragen wurden bereits beantwortet, jedoch scheint nur noch eine Frage auszustehen: Die Gesellschaftsform.

    Verschiedene Gesellschaftsformen haben wir bewusst nicht eingeführt, um die Komplexität (Stichwort Steuererklärung) nicht unnötig zu erhöhen. Jeder Betrieb ist somit nur zur Abgabe einer EÜR verpflichtet.

    Mit freundlichen Grüßen / Best regards

    Justin F.

    Administrator

    - PeDePe -

  • die frage meinst du nicht wirklich ernst??????=O   :D:D:D

    Natürlich meinte ich das ernst. Wenn ich ein Unternehmen gründe, habe ich die grundsätzliche Wahl zwischen drei Arten:

    Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG, Ltd), Privatgesellschaften (z.B. OHG, GbR) und nicht gewinnorientierten Gesellschaften (z.B. eG, gGmbH). Eingezahlte Gelder werden bei allen dreien verschieden versteuert, daher die Frage wie weit die Simulation geht. Die GmbH leiht sich Geld vom Geschäftsführer und beginnt in Deutschland mit mindestens 25k€ Schulden (beim Geschäftsführer). Die AG erreicht die Gelder durch Ausgabe von Anteilen und die gGmbH schüttet alle Erträge nahezu vollständig aus, weswegen sie extrem steuerbegünstigt arbeiten kann. Somit ja, ich meinte das ernst.


    Hallo Betjal,


    die meisten Deiner Fragen wurden bereits beantwortet, jedoch scheint nur noch eine Frage auszustehen: Die Gesellschaftsform.

    Verschiedene Gesellschaftsformen haben wir bewusst nicht eingeführt, um die Komplexität (Stichwort Steuererklärung) nicht unnötig zu erhöhen. Jeder Betrieb ist somit nur zur Abgabe einer EÜR verpflichtet.

    Streng genommen wurde mir noch einiges anderes nicht beantwortet. Zum Beispiel:

    - Wie hoch sind die Steuersätze?

    - Was muss (insbesondere bei Gründung) versteuert werden?

    - Wird das Stammkapital, welches eine Verbindlichkeit der Gesellschaft gegenüber des Geschäftführers darstellt wirklich versteuert werden?

    - Ist eine Abgabe der ersten Erklärung z.B. am 01.03. möglich, wenn das Unternehmen am 30.01. gegründet wird?

    - Schade, dass die Gesellschaftsform nicht umgesetzt wurde. Welche genau wurde denn umgesetzt (Auflistung siehe oben)?


    Wie gesagt - es sind noch ein paar mehr Fragen offen und es kommen wahrscheinlich noch eine Menge hinzu.


    Danke auf jeden Fall den Leuten, die geantwortet haben.

    Andreas Kiosk gehört Andrea

    Andreas' Kiosk gehört Andreas

    Andrea's Kiosk gehört einem Deppen

    Kampf dem Deppenapostroph! :)

  • Hallo Betjal ,


    gerne beantworte ich Dir auch noch die restlichen Fragen so gut ich kann:

    - Wie hoch sind die Steuersätze?

    Das kommt auf den Umsatz an. Die komplette Steuertabelle kannst Du nach der Gründung im Bereich "Steuererklärung" einsehen. Diese hier jetzt reinzusetzen, würde Redundanzen verursachen.


    - Was muss (insbesondere bei Gründung) versteuert werden?
    Versteuert werden Einnahmen aus gewinnbringenden Tätigkeiten (Fahrten der Fahrer, Verkauf von Bussen). Die Ersteinlage wird nicht versteuert.


    - Wird das Stammkapital, welches eine Verbindlichkeit der Gesellschaft gegenüber des Geschäftführers darstellt wirklich versteuert werden?
    Nein. Wie bereits eine Freage vorher erwähnt wird die Ersteinlage nicht versteuert.


    - Ist eine Abgabe der ersten Erklärung z.B. am 01.03. möglich, wenn das Unternehmen am 30.01. gegründet wird?
    Nein. Die Steuererklärung ist immer zum Ultimo des aktuellen Monats fällig. Dies hat den Hintergrund, dass dies noch immer ein Spiel ist und wir die Spieler_innen nicht noch mit einer realistischen Steuererklärung jedes Jahr ärgern wollen. Eine Steuererklärung macht selten Spaß, daher haben wir uns für eine sehr einfache Form der EÜR entschieden.
    Wenn Du Dein Unternehmen am 30.1. gründest, ist für den 1.2. eine Steuererklärung fällig. Ich würde Dir empfehlen bis zum 1.2. zu warten, damit Du Deinen Gewinn im Monat 2 drückst und Steuern sparst ;-)


    - Schade, dass die Gesellschaftsform nicht umgesetzt wurde. Welche genau wurde denn umgesetzt (Auflistung siehe oben)?
    In meiner Antwort von gestern habe ich Dir bereits einen Wink gegeben (EÜR). Zur Abgabe der EÜR sind Kapitalgesellschaften und nicht gewinnorientierte Gesellschaften nicht berechtigt. Daher verbleibt nur noch die Personengesellschaft.

    Was jedoch keinesfalls vergessen werden darf: Der BBS soll auf keinen Fall die Realität abbilden. Wir sind weder Unternehmensprüfer, noch Steuerberater oder Notare, die sich in solchen Themen deutlich besser auskennen als wir OMSI-Fans. Daher sollte alles im BBS nicht zu ernst genommen werden. Der BBS versucht, m.E. sehr erfolgreich, eine Wirtschaftssimulation in ein verbuggtes Spiel zu bringen, welches nicht mehr weiterentwickelt wird. Daher sind die Mittel des BBS eine realgetreue Abbildung der Prozesse eines Unternehmens abzubilden begrenzt. Es gilt noch immer den Spielspaß und den Realismus abzuwägen und auch da denke ich, dass PeDePe eine solide Arbeit geleistet hat.


    Ich wünsche Dir viel Erfolg mit der Gründung Deiner Company im BBS und ein schönes Wochenende!

    Mit freundlichen Grüßen / Best regards

    Justin F.

    Administrator

    - PeDePe -

  • ers

    - Was muss (insbesondere bei Gründung) versteuert werden?
    Versteuert werden Einnahmen aus gewinnbringenden Tätigkeiten (Fahrten der Fahrer, Verkauf von Bussen). Die Ersteinlage wird nicht versteuert.


    - Schade, dass die Gesellschaftsform nicht umgesetzt wurde. Welche genau wurde denn umgesetzt (Auflistung siehe oben)?
    In meiner Antwort von gestern habe ich Dir bereits einen Wink gegeben (EÜR). Zur Abgabe der EÜR sind Kapitalgesellschaften und nicht gewinnorientierte Gesellschaften nicht berechtigt. Daher verbleibt nur noch die Personengesellschaft.

    Hallo Justin,


    vielen Dank für die ganzen Antworten. Zwei Fragen ist aus dem Antworttext geblieben, ich habe den Quote mal entsprechend gekürzt: Du schriebst, dass die

    Ersteinlage steuerfrei sei., es sich jedoch um eine Personengesellschaft handele. Bei einer Personengesellschaft wie GbR ist das Privatvermögen gleich dem Firmenvermögen und es müssten alle Transfers des Privatvermögens auf das Firmenkonto auch nicht versteuert werden. Ist das so richtig?


    Die zweite Frage wäre, ob eine Ersteinlage von mehr als 100k€ pro Person möglich wäre.


    Im Endeffekt werde ich es wohl übermorgen sehen, dann kann ich das Unternehmen gründen, ich nehme an, dass die Steuererklärung eben am 01.02. um 0:00 Uhr fällig wird.


    VG

    Andreas Kiosk gehört Andrea

    Andreas' Kiosk gehört Andreas

    Andrea's Kiosk gehört einem Deppen

    Kampf dem Deppenapostroph! :)