Wunsch/Vorschlag: Andere Arbeitgeber auflisten

Problem mit Ahlheim v4 - Keine Trips sichtbar
Aktuell kommt es zu Problemen bei Ahlheim v4. Sollte auch bei Dir nur eine Tour bzw. gar keine Tour angezeigt werden, setze bitte diesen Workaround um.
  • Hallo liebe Community,


    ich habe mal einen Vorschlag zum BBS:


    ist es möglich, wenn ein neuer Spieler in einen Betrieb einsteigt, dass dieser anfangs noch keine Rechte hat, eine Tour zu fahren? Viele nutzen das aus und bauen „scheiße“ oder machen Busse kaputt. Das kann einen Betrieb den Ruin kosten. Vielleicht wäre es besser, den User dann erstmal nach einem „Kennenlernen“ die Rechte dafür geben zu können.

    Wäre sowas umsetzbar oder nicht?

  • Hallo flunker,


    Das PeDePe Team wird sich da nicht einmischen oder etwas ändern.

    Hintergrund:

    Es obliegt alleine den Betriebsleiter verantwortungsbewusst (!) die oder den Fahrer in seinem

    Betrieb einzustellen.

    Stellt sich raus das er nicht so fährt wie er soll, kann man ihn kündigen und obendrein auf die Bannliste setzen.

    Als weitere kleine Vorsichtsmaßnahme, kann ein Betriebsinhaber die Option dazu buchen, dass der Busfahrer nur nach Zustimmung des/der Betriebsleit(er)(ung) angenommen wird.

    Betrachte es bitte als "unternehmerisches virtuelles Risiko" die richtige oder auch falsche Entscheidung zu treffen.

  • flunker007

    Ist jetzt nicht böse gemeint, aber wenn ein Fahrer keine Rechte hat seine/ein paar Touren zu fahren, warum sollte er dann in einen Betrieb gehen (ich rede jetzt von den "normalen Fahrern", die nicht die Absicht haben etwas zu zerstören) und den Busbetrieb-Simulator überhaupt starten? Soll er sich die Busse von außen angucken?


    Ich finde wie es Pedepe gelöst hat ist es schon sehr gut. Das "Arbeitgeberrisiko" bringt auch ein bischen mehr "Würze" in die ganze Angelegenheit.

    Wäre doch auch langweilig, wenn so ein Risiko ausbleibt. Wie Frank oben schon erwähnt hat, dafür ist die Blacklist ja da. Und ganz nebenbei sind somit sind auch die Betriebsinhaber dazu angehalten regelmäßig in Ihren Betrieben nach dem rechten zu sehen.

  • hi!


    ich sehe das auch als unternehmerisches risiko. in der realen welt ist das ja leider auch so und

    habe das als arbeitgeber leider auch schon erlebt. ein scheinbar netter und fleissiger mitarbeiter mit

    guten anlagen, entpuppt sich nach 6 wochen als dieb, der meiner firma 6.000 euro schaden zugefügt

    hat. sowas passiert leider.


    viel besser würde ich finden bei bbs, wenn die geschäftsleitung in der mitarbeiterakte sehen würde, für

    welche betriebe der mitarbeiter ausserdem fährt. im realen leben ist das auch so. ein mitarbeiter muss

    seinem betrieb mitteilen, wenn er noch anderswo arbeitet.


    lg

  • Es besteht keine Pflicht, den aktuellen Arbeitgeber zu benennen.

    Eine kleine Lektüre über die Vor-und Nachteile findest du hier:

    https://towerconsult.de/bewerb…nennen-oder-besser-nicht/

    es geht nicht darum den aktuellen arbeitgeber zu benennen, wenn man sich irgendwo neu bewirbt. es geht darum, wenn man irgendwo arbeitet, das de, arbeitgeber weitere beschäftigungsstellen angeben werden müssen. dies hat zum einem vesicherungsrechtliche gründe wie auch steuerliche.


    es geht also nicht darum wenn ich mich irgendwo bewerbe den derzeitigen arbeitgeber anzugeben, den ich dann bei erfolgreicher bewerbung verlassen werde.


    KLEINER UNTERSCHIED


    MAN BEACHTE :-))

  • Eine allgemeine oder generelle Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten gibt es nicht.


    Solltest du eine anderslautende Regelung kennen, freue ich mich über deinen Hinweis, wo das geregelt sein soll.


    Es macht für den Arbeitgeber weder versicherungstechnisch noch steuerlich einen Unterschied.

    Mit freundlichen Grüßen
    Daniel Trenzen
    Organisations-Controller
    - PeDePe -

  • Eine allgemeine oder generelle Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten gibt es nicht.


    Solltest du eine anderslautende Regelung kennen, freue ich mich über deinen Hinweis, wo das geregelt sein soll.


    Es macht für den Arbeitgeber weder versicherungstechnisch noch steuerlich einen Unterschied.

    also da gibt es sehrwohl verschiedene verpflichtungen die u.a. mit sozialversicherungsrechtlichen überschneidungen, arbeitszeitgesetzen, urlaubsrechtlich und einiges mehr zusammen hängen.


    diesbezüglich kann dir aber dein steuerberater ausführlichere auskünfte geben denke ich mal.


    aber alles gut. muss jetzt hier nicht weiter verfolgt werden. konzentrieren wir uns auf das fahren usw.

  • [PeDePe] Daniel T.

    Hat den Titel des Themas von „Wunsch/Vorschlag“ zu „Wunsch/Vorschlag: Andere Arbeitgeber auflisten“ geändert.
  • Barbapapa1

    Hat das Label Abgelehnt hinzugefügt